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BFH  - X R 3/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 10e Abs 6, EStG § 52 Abs 14, GG Art 20 Abs 3

Rechtsfrage

Können im Streitjahr 1995 Schuldzinsen für die Anschaffung von Grund und Boden als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG berücksichtigt werden, wenn Bauantrag und -genehmigung für die Herstellung des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekts erst nach dem erfolgten? - Steht dem die Übergangsvorschrift des § 52 Abs. 14 Sätze 6 und 7 EStG i.d.F. des JStErgG 1996 entgegen oder verstößt diese gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (bestehendes Wahlrecht zwischen § 10e Abs. 6 EStG und § 10i EStG)?

Rückwirkung; Übergangsregelung; Verfassung; Vorkosten

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 703 Nr. 11
RAAAC-29035

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