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BFH  - X R 58/98 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 10b, EStG § 51 Abs 1 Nr 2 Buchst c, EStDV § 48 Abs 2, FGO § 41 Abs 1

Rechtsfrage

1. Ist nach der sog. "Überlagerungstheorie" ein hauptsächlich weltanschauliche Zwecke verfolgender Verein auch nicht zur partiellen Ausstellung von Spendenbescheinigungen gem. § 10b Abs. 4 EStG insoweit berechtigt, als er auch begünstigte Tätigkeiten (z.B. Gesundheits-, Jugend- und Wohlfahrtspflege) durchführt? - Verfassungsmäßigkeit des Spendenrechts?

2. Zulässigkeit einer allgemeinen Feststellungsklage gem. § 41 FGO? - Bestehendes Rechtsverhältnis nur gegenüber den für die etwaigen Spenden zuständigen Wohnsitzfinanzämtern?

Bescheinigung; Feststellungsklage; Spende; Verein; Verfassung

Fundstelle(n):
KAAAC-29448

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