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BVerfG  - 2 BvL 14/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GG Art 3 Abs 1, EStG § 32a, EStG § 32a, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 1 Nr 7, StraBEG

Rechtsfrage

1. Sind die Vorschriften der §§ 20 Abs. 1, 32a EStG in der für die Veranlagungszeiträume 2000 bis 2002 maßgeblichen Fassung mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar, wie sie im Zusammenwirken mit den ergänzenden Regelungen des Strafbefreiungserklärungsgesetzes steuerehrliche Steuerpflichtige einer höheren Steuer unterwerfen als dies für Steuerunehrliche geschieht?

2. Ist die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil die Durchsetzung des aus dem Bezug von Zinseinkünften erwachsenden Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt wird?

Kapitaleinkünfte; Strafbefreiung; Strukturdefizit; Zinsen

Fundstelle(n):
XAAAC-29876

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