Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBV Nr. 12 vom Seite 1

Synopse: Bewertungsgesetz

von Christoph Wenhardt, Brühl

Im Folgenden finden Sie eine Gegenüberstellung wichtiger Regelungen des Bewertungsgesetzes (BewG) nach derzeit (noch) geltendem Recht und den Neuerungen nach dem Jahressteuergesetz 2007. Änderungen werden durch Fettdruck hervorgehoben und Teile, die fortan wegfallen werden, sind kursiv gesetzt.

Hinweis: Dieser Beitrag erscheint "nur" als Online-Version.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Änderung des Bewertungsgesetzes durch das Jahressteuergesetz 2007
§ 138 BewG wird wie folgt geändert:
a) 138 Abs. 1 BewG
Einheitswerte, die für Grundbesitz nach den Wertverhältnissen vom oder festgestellt worden sind, sowie Ersatzwirtschaftswerte (§§ 125 und 126) werden bei der Erbschaftsteuer ab und bei der Grunderwerbsteuer ab nicht mehr angewendet. Anstelle dieser Einheitswerte und Ersatzwirtschaftswerte werden abweichend von § 19 Abs. 1 und § 126 Abs. 2 land- und forstwirtschaftliche Grundbesitzwerte für das in Absatz 2 und Grundstückswerte für das in Absatz 3 bezeichnete Vermögen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt und der Wertverhältnisse zum festgestellt.
Grundbesitzwerte werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der W...