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BFH 09.08.2006 I R 31/01, StuB 23/2006 S. 936

Körperschaftsteuer | Körperschaftsteuerbelastung von Niederlassungen ausländischer EU-Kapitalgesellschaften

Der von einer ausländischen EU-Kapitalgesellschaft im Jahre 1994 durch eine Zweigniederlassung im Inland erzielte Gewinn unterliegt einer Körperschaftsteuerbelastung von 33,5 v. H., allenfalls von 33,885 v. H. (Anschluss an „CLT-UFA”, ABlEU 2006, Nr. C 131,4; Bezug: Art. 52, Art. 58 EGV; § 2 Nr. 1, § 23 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 KStG 1991 i. d. F. des StandOG vom ).

Praxishinweise: Die Entscheidung betrifft ausgelaufenes Recht und ist Folge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, wonach die unterschiedliche Besteuerung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt. Der BFH hat deshalb für die Betriebsstätte einen Steuersatz ermittelt, der auch bei einer Tochtergesellschaft mit voller Gewinnabführung angefallen wäre.

– erl...