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StuB Nr. 23 vom Seite 1

Lohnsteueranmeldung 2007: Gesonderte Aufführung der pauschalen Lohnsteuer

Nach geltender Rechtslage ist die Lohnsteuer in einer Summe anzumelden. Zusammenzufassen sind damit die vom Arbeitnehmerarbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer sowie die angefallenen pauschalen Lohnsteuerbeträge. Die Lohnsteuer-Anmeldungen ab 2007 sehen eine getrennte Eintragung vor (vgl. Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2007, BStBl I S. 498). Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Damit hat die Finanzverwaltung bessere Kontrollmöglichkeiten. Hierunter fällt auch die Möglichkeit der Überprüfung zwischen der angemeldeten Lohnsteuer mit der im Veranlagungsverfahren auf die Einkommensteuer anzurechnenden Lohnsteuer (Beispiel: Abgleich zwischen pauschal besteuerten Zuwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers und den Eintragungen des Arbeitgebers auf der Lohnsteuerbescheinigung).