Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 12 K 4807/01 EFG 2006 S. 1656 Nr. 21

Gesetze: EStG § 7

Abschreibung einer Mehrfachparkanlage

Leitsatz

  1. Eine Mehrfachparkanlage ist kein eigenständiges, entsprechend seiner gewöhnlichen Nutzungsdauer abschreibbares Wirtschaftsgut, sondern stellt einen der Abschreibung der einzelnen Gebäudeteile im Sinne des § 7 Abs. 5a EStG unterliegenden unselbstständigen Gebäudebestandteil dar.

  2. Eine an einem Miet- und Geschäftshaus angebaute Mehrfachparkanlage ist analog zu den Gebäudeteilen, denen sie zuzuordnen ist, abzuschreiben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1291 Nr. 20
DStZ 2007 S. 6 Nr. 1
EFG 2006 S. 1656 Nr. 21
KÖSDI 2006 S. 15349 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2007 S. 189
IAAAC-31043

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen