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BFH 20.09.2006 IX R 17/05, StuB 24/2006 S. 978

Einkommensteuer | Besteuerung von Erbbauzinsen aus privaten Grundstücken

Der Erbbauzins für ein Erbbaurecht an einem privaten Grundstück gehört zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Der bewertungsrechtliche Ansatz des Erbbauzinsanspruchs als sonstiges Vermögen (vgl. , BStBl II S. 810) steht dieser Beurteilung nicht entgegen (Bezug: § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 92 BewG).

Praxishinweise: Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich bei der Einräumung eines Erbbaurechts um ein verdinglichtes Recht auf langfristige Nutzung des Grund und Bodens. Es liegt also eine zeitlich begrenzte entgeltliche Überlassung i. S. des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG vor, und der Erbbauzins stellt die laufende Rendite für diesen langfristigen Vertrag dar. Die bewertungsrechtliche Behandlung steht dem nicht entgegen, da hier nur die Vermögenssubstanz erfasst wird. Mit Abnahme...