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StuB Nr. 1 vom Seite 10

Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach den §§ 20-23 UmwStG i. d. F. des SEStEG

von vBP/StB Prof. Dr. Hans Ott, Köln
Kernfragen
  • Was ist das erklärte Ziel des SEStEG?

  • Welche Änderungen ergeben sich für die einbringungsgeborenen Anteile?

  • Wie bestimmt sich der Einbringungsgewinn I und welche Funktionen hat er?

Das sog. SEStEG sieht neben einzelnen Neuerungen im EStG und KStG sowie einer europarechtskonformen Anpassung des § 6 AStG vor allem eine Neufassung des UmwStG vor, die zu erheblichen Veränderungen auch bei reinen Inlands-Umwandlungen führen. Nachdem Benecke in seinem Beitrag bereits einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des SEStEG gegeben hat, befasst sich dieser Beitrag mit den wichtigsten Änderungen bei der Umwandlung eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft, die steuerlich als Einbringung i. S. der §§ 20-23 UmwStG behandelt wird.

I. Einleitung

Am ist das „Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)” im BGBl I S. 2782 verkündet worden, das neben einzelnen Änderungen im EStG und KStG sowie einer europarechtskonformen Anpassung des § 6 AStG vor allem eine Neufassung des UmwStG vorsieht. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, die nationalen steuerlichen Vorschriften zur Umstruktu...