Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Schleswig-Holstein 22.11.2006 2 K 152/04, NWB direkt 3/2007 S. 3

Nachholung einer Unterschrift bei einer Erklärung nach dem StrabEG

Bei einer Erklärung nach dem StrabEG kann die zunächst fehlende Unterschrift nachgeholt werden, mit der Folge, dass die Erklärung von Anfang an Wirkung entfacht. Die Einspruchsfrist ist bei einer strafbefreienden Erklärung nicht entsprechend § 356 Abs. 2 AO auf ein Jahr verlängert.