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FG Düsseldorf 15.08.2006 3 K 3341/04 GE, NWB direkt 3/2007 S. 10

Beginn der Festsetzungsverjährung bei bestehender Anzeigepflicht

Eine die Festsetzungsfrist in Gang setzende Kenntnis des steuerpflichtigen Vorgangs erfordert positives Wissen der Grunderwerbsteuerstelle aller für die Entstehung der Steuerschuld wesentlichen Umstände. Beim Finanzamt vorhandene Informationen, die lediglich potentiell die Möglichkeit für ein Grunderwerbsteuerfestsetzungsverfahren eröffnen, sind kein positives Wissen in diesem Sinne (Anschluss an ). Eine ordnungsgemäße Anzeige i. S. von § 19 GrEStG liegt nicht vor, wenn nicht erkennbar ist, dass ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang angezeigt werden soll.