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BFH 28.11.2006 III R 6/06, NWB 3/2007 S. 20

Einkommensteuer | Keine Änderung einer bestandskräftigen Aufhebung des Kindergelds aufgrund geänderter Rechtsauffassung zur Ermittlung des Jahresgrenzbetrags

Nach dem NWB OAAAC-34395 ist ein bestandskräftiger Bescheid, mit dem die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld im laufenden Kalenderjahr wegen der den Jahresgrenzbetrag (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) voraussichtlich übersteigenden Einkünfte und Bezüge des Kinds aufgehoben hat (Prognoseentscheidung), nicht nach § 70 Abs. 4 EStG zu ändern, wenn der Jahresgrenzbetrag allein deshalb unterschritten wird, weil nach der späteren Entscheidung des BVerfG die Arbeitnehmerbeiträge des Kinds zur gesetzlichen Sozialversicherung abweichend von der bisher vorherrschenden Rechtsauffassung nicht in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einzubeziehen sind. § 70 Abs. 4 EStG rechtfertigt eine Aufhebung oder Änderung des Kindergeldbescheids nur, wenn nachträglich bekannt wird, dass sich die Einkünfte...