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BFH 26.09.2006 X R 3/05, StuB 2/2007 S. 76

Einkommensteuer | Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei einem Gesellschafter-Geschäfts- führer

Sagt die GmbH nur einem ihrer beiden zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer eine Altersversorgung zu, so ist der diesem Gesellschafter-Geschäftsführer zustehende Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen auch dann um 16 % des Geschäftsführergehalts zu kürzen, wenn es sich bei dem anderen Gesellschafter-Geschäftsführer um den mit ihm zusammenveranlagten Ehegatten handelt (Bezug: § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2, § 10c Abs. 3 Nr. 2, § 26b EStG).

Praxishinweise: Die Kürzung des Vorwegabzugs bei den Sonderausgaben tritt ein, wenn eine Versorgungsanwartschaft ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung erworben wird. „Eigene” Beitragsleistungen liegen nach der Rechtsprechung auch vor, wenn eigene gesellschaftsrechtliche Gewinnansprüche für die Versorgungszusage verwendet werde...