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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1714/06

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2 c

Kindergeld bei fehlendem Ausbildungsplatz

Leitsatz

Bei Studienbewerbern, die sich für zentral vergebene Studienplätze interessieren, steht erst mit der Ablehnung durch die ZVS bzw. der Hochschule fest, dass er eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 c EStG) nicht beginnen kann; dies gilt auch bei Bewerbern mit "schlechtem" Notendurchschnitt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 693 Nr. 11
OAAAC-35581

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