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NWB direkt Nr. 5 vom Seite 1

Besteuerung von Finanzinnovationen

Ermittlung der Einkünfte aus Gleitzins-Schuldverschreibungen

Julia Hermann

Nach der BFH-Entscheidung v. - VIII R 67/04 kann der Kapitalverlust aus der Einlösung einer Gleitzins-Schuldverschreibung nicht nach der sog. Differenzmethode im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, da die Emissionsrendite anzusetzen ist. Ein Wahlrecht zwischen der Ermittlung nach der Emissionsrendite oder der Marktrendite besteht nicht.

Vorzeitige Einlösung von Schuldverschreibungen: Kapitalverlust nicht abziehbar

Ein Ehepaar erwarb im Jahr 1997 Gleitzins-Schuldverschreibungen eines ausländischen Emittenten mit einem Nominalwert von 390 000 DM zum Emissionskurs von 101 %. Nach dem Emissionsprospekt war die Anlage in unterschiedlicher Höhe für unterschiedlich lange Zeiträume bis zur Endfälligkeit im Jahr 2015 zu verzinsen. Der Kapitalbetrag sollte in elf jährlichen Raten ab dem Jahr 2005 zurückgezahlt werden. Eine vorzeitige Einlösung der Schuldverschreibungen war möglich. Im Jahr 1998 wurde die Anleihe aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Anleiheschuldners vorzeitig, mit einem Kurswert von 4,0243 %, eingelöst. In der Einkommensteuererklärung für 1998 setzten die Eheleute bei den Einkünften aus Kapitalvermögen neben d...