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FG Hamburg 22.08.2006 5 K 199/05, NWB direkt 5/2007 S. 3

Fristbeginn und Wiedereinsetzung bei doppelter Zustellung

Über die Frage der Versäumung der Klagefrist und über die Wiedereinsetzung kann durch Zwischenurteil entschieden werden, sei es gem. § 97 oder § 99 Abs. 2 FGO oder § 155 FGO i. V. mit § 303 ZPO.