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FG Niedersachsen 24.08.2006 6 K 278/06, NWB direkt 5/2007 S. 6

Gleichstellung von VBL-Beiträgen mit Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrags abzuziehen. Die vom Arbeitgeber des Kinds abgeführten Beiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sind den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung vergleichbar und daher ebenfalls bei Ermittlung des Jahresgrenzbetrags zu berücksichtigen.