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FG Hessen 25.08.2005 13 K 11/05, NWB direkt 5/2007 S. 9

Aufwendungen für selbstgenutzte Eigentumswohnung

Bewohnt ein Arbeitnehmer am Beschäftigungsort eine selbstgenutzte Eigentumswohnung, deren Nutzungswert nicht zu versteuern ist, können die Aufwendungen dafür im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur insoweit als notwendig betrachtet werden, als sie die üblichen Kosten einer angemessenen Mietwohnung nicht übersteigen.