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FG Köln 25.10.2006 7 K 4695/04, NWB direkt 5/2007 S. 11

Vorsteuerabzugsberechtigung bei teilweiser Selbstnutzung eines Gebäudes

Eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht nur dann, wenn ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen, vorhanden ist. Bei Erbringung nur steuerfreier Ausgangsumsätze kann die Verwendung eines Teils des Unternehmensvermögens zu außerunternehmerischen Zwecken nicht den Vorsteuerabzug eröffnen. Die auf einen eigengenutzten Teil des Gebäudes rechnerisch entfallenden Bauleistungen berechtigen nicht zum (teilweisen) Vorsteuerabzug.