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BBK Nr. 3 vom Fach 16 Gr. U Seite 3

Umsatzerlöse

Umsatzerlöse sind die Erträge eines Unternehmens aus Geschäften, die für das Unternehmen typisch sind, aus seiner Haupttätigkeit. Sie sind zu unterscheiden von den übrigen Erträgen (→  ).

I. Begriff

Kapitalgesellschaften weisen in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung „Umsatzerlöse” als ersten Posten aus. Einzelunternehmen und Personengesellschaften bilden in ihren Gewinn- und Verlustrechnungen einen inhaltlich gleichen Posten. Er hat dort entweder ebenfalls die Bezeichnung „Umsatzerlöse” oder „Erlöse” bzw. „wirtschaftlicher Umsatz”.

Umsatzerlöse sind die Erlöse aus folgenden für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens typischen Geschäften (abzüglich Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer):

  • Verkauf von Erzeugnissen und Waren,

  • Vermietung und Verpachtung,

  • Dienstleistungen.

II. Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Einzelunternehmer oder persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft müssen sich entscheiden: Wählen sie für ihre Gewinn- und Verlustrechnung den Bruttoabschluss oder den Nettoabschluss?

1. Bruttoabschluss

Beim Bruttoabschluss wird der Posten „Umsatzerlöse” oder „Wirtschaftlicher Umsatz” in der Gewinn...