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BFH  - II R 68/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BewG § 146 Abs 3 S 2, BewG § 147

Rechtsfrage

Ermittlung der üblichen Miete:

Kann die übliche Miete im Sinne des § 146 Abs. 3 Satz 2 BewG bei Hotel- und Restaurationsbetrieben entsprechend dem in der Branche üblichen Anknüpfungspunkt für die Bestimmung der Pachthöhe (erzielter Umsatz des Betriebes pro qm Nutzfläche) ermittelt werden, wenn sich diese weder aus einem Mietspiegel noch aus einer Mietdatenbank etc. ableiten lässt, oder gilt in diesem Fall zwingend die Bewertungsregel des § 147 BewG?

Gaststätte; Hotel; Miete; Übliche Miete

Fundstelle(n):
GAAAC-36213

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