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BFH  - IV R 89/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 171 Abs 10, AO § 171 Abs 3, AO § 175 Abs 1 Nr 1, AO § 181 Abs 5

Rechtsfrage

Gibt es eine gesetzliche Regelung, dass ein Antrag auf Änderung eines Folgebescheids, der nach Ablauf der Feststellungs- oder Festsetzungsfrist des Folgebescheids gestellt wurde, die bereits abgelaufene Feststellungs- oder Festsetzungsfrist hinsichtlich des Folgebescheids wieder in Lauf setzt und hemmt, weil die Feststellungsfrist des Grundlagenbescheids noch nicht abgelaufen ist ?

Ist mit der in § 181 Abs. 5 S. 1 2. Halbs. AO 1977 getroffenen Regelung eine generelle Nichtanwendbarkeit des § 171 Abs. 10 AO 1977 für die Prüfung der Feststellungs- oder Festsetzungsfrist des maßgeblichen Folgebescheids gemeint ?

Ablaufhemmung; Festsetzungsfrist; Folgebescheid; Grundlagenbescheid

Fundstelle(n):
YAAAC-36272

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