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FG Hamburg 04.05.2006 7 K 39/04, NWB direkt 6/2007 S. 5

Steuerberatungskosten als Sonderausgaben von beschränkt Steuerpflichtigen

Das in § 50 Abs. 1 Satz 5 EStG 1997 enthaltene Verbot des Abzugs von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben eines beschränkt Steuerpflichtigen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG 1997 verstößt gegen die gemeinschaftsrechtlich verbürgte Niederlassungsfreiheit gem. Art. 52 EGV (jetzt Art. 43 EG). Angehörigen von EU-Mitgliedstaaten ist deshalb der Sonderausgabenabzug für die ihnen für die Erstellung der inländischen Steuererklärung entstandenen Steuerberatungskosten zu gewähren.