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FG Köln 09.11.2006 10 K 1006/03, NWB direkt 6/2007 S. 5

Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

Die Rückzahlung einer Gewinnausschüttung, die unter § 31 GmbHG fällt, ist eine Einlagenleistung. Die gleichen Grundsätze sind anzuwenden, wenn es um die Rückzahlung von Darlehenszinsen geht, die die GmbH zunächst an den Gesellschafter unter Verstoß gegen § 31 GmbHG entrichtet hat.