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OLG Frankfurt/M. 21.11.2006 5 U 115/05, NWB 7/2007 S. 57

Gesellschaftsrecht | Aktionärsklage auf Feststellung der Nichtigkeit des Konzernabschlusses

Da in § 256 AktG, der die Feststellung der Nichtigkeit des Jahresabschlusses regelt, der Konzernabschluss nicht erwähnt wird, ist eine entsprechende Anwendung der für den Jahresabschluss geltenden Bestimmungen weder möglich noch geboten (OLG Frankfurt/M., Urteil v. 21. 11. 2006 - 5 U 115/05, ZIP 2007 S. 72). Eine parallele Behandlung von Jahres- und Konzernabschluss scheide deswegen aus, weil der Konzernabschluss in seiner Gesamtheit wie auch bezüglich seiner einzelnen Bestandteile ausschließlich Informationszwecken diene und keine Grundlage für die Ergebnisverwendung darstelle. Folglich entfalte damit auch der Beschluss des Aufsichtsrats, den Konzernabschluss zu billigen, keine Rechtswirkungen für den (klagenden) Aktionär.