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FG Köln 15.11.2006 13 K 82/06, NWB direkt 7/2007 S. 4

Ansparrücklage bis Maximalbetrag

Eine Ansparrücklage darf nur dann bis zum Maximalbetrag gebildet werden, wenn diese von einem Existenzgründer im Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung und den folgenden fünf Wirtschaftsjahren gebildet worden ist. Der Übergang des Eigentums an den Gesellschaftsanteilen kann eine GmbH zwar immer wieder zu einer Existenzgründerin i.S. des § 7g Abs. 7 EStG machen, führt aber nicht dazu, dass der fortgeführte Betrieb der GmbH als erneut eröffnet gilt. Insoweit fehlt es dazu an einer gesetzlichen Grundlage.