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FG Köln 12.12.2006 , NWB direkt 7/2007 S. 4

Überweisung eines Spielgewinns an gemeinnützige Organisationen

Der Gewinn aus einer Fernsehquizshow, der aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Veranstalter von diesem im Namen des Steuerpflichtigen an eine gemeinnützige Organisation überwiesen wird, berechtigt auch bei Ausstellung einer Spendenbescheinigung mangels Zuflusses in bzw. Abflusses aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen nicht zum Spendenabzug nach § 10b EStG.