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BFH 06.10.2006 I B 28/06, NWB direkt 7/2007 S. 7

Abgeltung nicht genommenen Urlaubs

Die Abgeltung eines vertraglich zugesagten Urlaubsanspruchs gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer ist steuerrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden konnte. Der Urlaubsanspruch wandelt sich in diesem Fall zivilrechtlich in einen Geldleistungsanspruch wegen erbrachter Mehrleistungen um, ohne dass hierfür eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden müsste. Der Abgeltungsanspruch folgt bereits unmittelbar aus der Einräumung des Urlaubsanspruchs im Dienstvertrag. Wird in mehreren abgelaufenen Kalenderjahren nicht in Anspruch genommener Erholungsurlaub abgegolten, liegt grundsätzlich auch insoweit keine verdeckte Gewinnausschüttung vor, als mehr als in einem Kalenderjahr anfallende Urlaubstage abgegolten werden.