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BFH 20.11.2006 VIII R 47/05, NWB direkt 7/2007 S. 9

Veräußerung von Mitunternehmeranteilen nach Umwandlung

Wird eine Betriebskapitalgesellschaft auf die Besitzpersonengesellschaft (KG) verschmolzen und innerhalb von fünf Jahren nach dem Vermögensübergang ein Mitunternehmeranteil an der KG veräußert, unterliegt der Teil des Veräußerungsgewinns, der auf das Vermögen entfällt, dass der KG (aufnehmender Rechtsträger) bereits vor der Umwandlung gehörte, nicht nach § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 der Gewerbesteuer (Bestätigung der Rechtsprechung).