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BFH 29.11.2006 II R 42/05, StuB 4/2007 S. 158

Rechtswirkung der Feststellung über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit

(1) Der Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG kommt keine Bindungswirkung für den (Erbschaftsteuer-)Folgebescheid zu. (2) Die Rechtswirkung der gem. § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG in dem Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert zu treffenden Feststellungen über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit beschränkt sich auf die Bestimmung des Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheids.

Praxishinweise: Das Belegenheits-FA, das auf Anforderung des für die Besteuerung zuständigen FA tätig wird, trifft lediglich eine Feststellung bezüglich des Werts eines Grundstücks. Die Entscheidungskompetenz darüber, ob ein steuerbarer Vorgang vorliegt, liegt allein bei dem für die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zuständigen FA. Eine Bindungswirkung des Feststellungsbescheids tritt also nur bez...