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StuB Nr. 4 vom Seite 131

Teilwertabschreibung auf Aktien im Anlagevermögen

Zugleich Folgerungen aus dem

von Dipl.-Finw. Vorsitzender Richter am FG Bernd Rätke, Berlin
Kernfragen
  • Wann ist der Wert von Aktien des Anlagevermögens, deren Restnutzungsdauer nicht bestimmbar ist, voraussichtlich dauerhaft gemindert? Welcher Prognosezeitraum ist zugrunde zu legen?

  • Rechtfertigt eine zyklische Kursentwicklung in der Vergangenheit die Vermutung einer baldigen Werterholung und damit den Ausschluss einer Teilwertabschreibung?

  • Ist dem Vorsichtsprinzip oder dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit Vorrang einzuräumen?

Teilwertabschreibungen auf nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Aktien oder Wertpapiere) sind seit der Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG nur noch bei einer „voraussichtlich dauernden Wertminderung” zulässig. Dies entspricht dem handelsrechtlichen Niederstwertprinzip des § 255 Abs. 2 Satz 3, Halbsatz 2 HGB. Wann aber sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter wie Aktien dauernd wertgemindert? Die Antwort auf diese Frage ist im Gegensatz zur vergleichbaren Prüfung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern deshalb so schwierig, weil zum einen die voraussichtliche Verbleibensdauer (Restnutzungsdauer) des nicht abnutzbaren Wirtschaftsguts unklar ist. Zum anderen kann eine Fehl- bzw. Überbewertung, ...