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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 270/2005

Gesetze: EigZulG § 15 Abs. 1 S. 1, EigZulG § 17 Abs. 1, EigZulG § 17 Abs. 2, EigZulG § 17 Abs. 3, EigZulG § 17 Abs. 4, EigZulG § 17 Abs. 5, EigZulG § 17 Abs. 8, AO § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Geleistete Einlage als Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

Leitsatz

Bemessungsgrundlage für die festzusetzende Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen ist die geleistete Einlage, bei der es sich um eine Geldzahlung handeln muss.

Die Einlage kann nicht durch Abtretung eines Anspruchs auf Eigenheimzulage geleistet werden.

Gebühren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung der Genossenschaftsanteile gezahlt werden, gehören nicht zur geleisteten Einlage.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
LAAAC-38109

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