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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 8/05

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b

Mietzahlungen an die Ehefrau als berücksichtigungsfähige Werbungskosten für ein Arbeitszimmer

Leitsatz

Mietzahlungen an die Ehefrau können unter die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG fallen.

Auch wenn der Ehemann die Mietzahlungen wegen § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG nicht steuerlich geltend machen kann, muss die Ehefrau die erhaltenen Mietzahlungen versteuern, wenn der Mietvertrag einem Drittvergleich standhält und unstreitig durchgeführt worden ist.

Fundstelle(n):
YAAAC-38712

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