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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 428/2004

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 2a, GrEStG § 1 Abs. 3, GrEStG § 3 Nr. 6, GrEStG § 5 Abs. 2, GrEStG § 5 Abs. 3 Nr. 6

Grunderwerbsteuer bei späterem Verlust der gesamthänderischen Mitberechtigung

Leitsatz

§ 5 Abs. 3 GrEStG ist in entsprechender Anwendung der allgemeinen Befreiungsvorschriften des § 3 Abs. 6 GrEStG anzuwenden, wenn durch rechtsgeschäftliche Übertragung die gesamthänderische Mitberechtigung eines grundstückseinbringenden Gesellschafters innerhalb der Fünfjahresfrist auf eine andere Person übergeht, mit welcher der Gesamthänder verwandt ist, und diese Person innerhalb der Fünfjahresfrist ihre vermögensmäßige Beteiligung an der Gesamthand vermindert.

Fundstelle(n):
UVR 2007 S. 136 Nr. 5
HAAAC-38722

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