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FG Brandenburg 23.06.2006 6 K 1236/02, NWB direkt 10/2007 S. 5

Minderung der Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag durch Sozialversicherungsbeiträge

Von der Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist neben den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen auch die im jeweiligen Jahr gezahlte Einkommensteuer abzuziehen. Unerheblich ist, ob/dass die Kürzung der Einkünfte um die geleistete Einkommensteuer systemfremd ist.