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NWB direkt Nr. 10 vom Seite 6

Aufwendungen für Erwerb eines Domain-Namens

Domain-Name als nicht absetzbares Wirtschaftsgut

Andrew Miles

Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von einem aussagekräftigen Domain-Namen ab, unter dem der Auftritt im Internet besucht werden kann. Ist der gewünschte Domain-Name bereits vergeben, werden deshalb mitunter hohe Beträge ausgegeben, um den Domain-Namen von dessen Inhaber zu erwerben. Wie der BFH nun mit entschieden hat, kann ein Unternehmen die Aufwendungen für die Übertragung eines Domain-Namens weder sofort als Betriebsausgaben absetzen noch Abschreibungen für Abnutzung vornehmen.

Angefallene Kosten absetzbar?

Ein Gewerbetreibender erwarb einen aus dem Namen eines Flusses gebildeten Domain-Namen für seine Website und begehrte den sofortigen Abzug der Kosten als Betriebsausgabe, hilfsweise die planmäßige Absetzung für Abnutzung über sechs Jahre. Sowohl das Finanzamt wie das FG Rheinland-Pfalz lehnte dies mit der Begründung ab, beim Domain-Namen handele es sich um ein selbständiges immateriales Wirtschaftsgut, das der regulären Abnutzung nicht unterliege. Der BFH bestätigte diese Auffassung.

Ähnlichkeit mit Schutzrecht

Nach Auffassung des BFH ist ein Domain-Name zwar kein gesetzlich geschütztes Re...