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NWB direkt Nr. 10 vom Seite 7

Anerkennung einer „Rürup-Versicherung”

Folgen der Herabsetzung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld

Julia Hermann

Seit dem wird das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag höchstens nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gewährt. In einer aktuellen Verfügung v. weist die OFD Frankfurt darauf hin, dass bei einer ergänzenden Absicherung der hinterbliebenen Kinder im Rahmen des Basisrentenvertrags für das Vorliegen einer steuerlich begünstigten Hinterbliebenenversorgung bezüglich der Altersgrenze auf den Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag auf die Rechtslage bis zum abzustellen ist. Damit soll verhindert werden, dass es bei vor dem abgeschlossenen Verträgen zu einer Einschränkung der Hinterbliebenenversorgung kommt.

Prüfung anhand einer Checkliste

Da bei den „Rürup-Versicherungen” im Unterschied zu den „Riester-Versicherungen” keine Zertifizierungsstellen bestehen, sind die Finanzbehörden gehalten, die Vertragsunterlagen anzufordern. Sie prüfen die Vertragsbedingungen im Hinblick darauf, ob die Voraussetzungen für den Abzug der Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben erfüllt sind.

Dazu verwenden sie eine von der OFD Frankfurt zunächst am veröffentlichte Checkliste. Nachdem feststand, dass der Vertrag keinen ausdrücklichen Ausschluss einer nac...