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FG München 07.11.2005 1 K 2208/05, NWB direkt 11/2007 S. 3

Grobes Verschulden an nachträglichem Bekanntwerden einer neuen Tatsache

Die Voraussetzungen für eine Änderung bestandskräftiger Bescheide aufgrund neuer Tatsachen liegen nicht vor bei grobem Verschulden des Steuerberaters durch fälschliche Qualifizierung der Einkünfte als gewerblich.