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BMF 14.02.2007 IV C 3 -S 2256 - 12/07, NWB direkt 11/2007 S. 5

Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

Der BFH hat im Urteil v. - IX R 21/04 die Auffassung vertreten, dass über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, erst im Jahr ihrer Verrechnung zu entscheiden sei. Ein gesondertes Feststellungsverfahren sehe die Vorschrift hierfür nicht vor. Die Finanzverwaltung wendet die Rechtsgrundsätze des Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus an. Für Verlustverrechnungen ist weiterhin Rn. 42 des (BStBl 2000 I S. 1383) maßgebend.