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EuGH 06.03.2007 C-292/04, NWB direkt 11/2007 S. 6

Altes Körperschaftsteueranrechnungsverfahren gemeinschaftswidrig

Nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F. konnten Steuerpflichtige von ihrer Einkommensteuerschuld gegenüber dem deutschen Fiskus 3/7 der Dividenden abziehen, die ihnen von inländischen Gesellschaften gezahlt wurden. Dagegen gestattete keine Vorschrift die Anwendung dieses Steuergutschriftmechanismus auf Dividenden, die von Gesellschaften stammen, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind. Der EuGH hat nunmehr entschieden, dass dieses bis einschließlich 2000 geltende deutsche Körperschaftsteueranrechnungsverfahren wegen Verstoßes gegen die nach Art. 56 und 58 EG verbürgte Kapitalverkehrsfreiheit europarechtswidrig war. Da die Anforderungen, die sich aus dem Grundsatz des freien Kapitalverkehrs für Dividenden ergeben, die Inländer von ausländischen Gesellschaften empfangen, bereits im