Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 11 vom Seite 858

Bundestag beschließt Steuerförderung von Dieselrußpartikelfiltern

Die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten umweltfreundlichen Rußpartikelfiltern ist beschlossene Sache. Nach zweijährigem Dauerstreit billigte der Bundestag am mit großer Mehrheit den Öko-Bonus, um die Feinstaubbelastung durch den Verkehr zu begrenzen. Das Gesetz sieht einen einmaligen Steuernachlass von 330 € für den nachträglichen Einbau eines wirksamen Filters rückwirkend vom bis Ende 2009 vor. Wer aber weiter auf einen Rußfilter verzichtet, muss vom 1. April dieses Jahrs an vier Jahre lang einen Aufschlag auf die KraftSt von 1,20 € je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen. Der Bundesrat hatte Zustimmung zu den Plänen signalisiert und sich am mit dem Gesetz befasst (Ergebnis stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest).

Die Regelung sieht vor, dass für Diesel-Pkw, die bis  erstmals zugelassen wurden und zwischen und mit wirksamer Technik nachgerüstet werden, einmalig der Steuerbonus gezahlt wird. Die 330 € werden mit der KraftSt verrechnet. Die Förderung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen – durch Meldung der Kfz-Zulassungsstellen an die Finanzämter – nachgewiesen werden. Für Nachrüstungen S. 859von Anfang 2006 bis zum wird die Steuerbefreiung e...