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BFH 03.01.2007 XI B 128/06, NWB 11/2007 S. 81

Einkommensteuer | Geltung der 1-%-Regelung für Rechtsanwälte

Führt ein Rechtsanwalt kein Fahrtenbuch, ist die private Nutzung des betrieblichen Kraftfahrzeugs nach der 1-%-Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln. Das gilt auch, wenn das Fahrtenbuch aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO nicht geführt wird, da für die Bewertung der Privatnutzung eine dritte Möglichkeit nicht besteht. Die 1-%-Regelung gilt auch für bereits voll abgeschriebene Kraftfahrzeuge. Ein Verstoß gegen die Verfassung liegt schon deswegen nicht vor, weil im Einzelfall mittels der ordnungsgemäßen Führung eines Fahrtenbuchs einer ggf. nicht sachgerechten Bewertung der privaten Nutzung begegnet werden kann. Dies hat der , nv NWB TAAAC-37130, entschieden.