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FG Münster 05.12.2006 15 K 2813/03 U, NWB 11/2007 S. 86

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug trotz privater Mitbenutzung einer Photovoltaikanlage

Das Betreiben einer Photovoltaikanlage ist auch dann eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeit, wenn der mit der Anlage produzierte Solarstrom zum Teil im privaten Haushalt verbraucht wird. Dies gilt nach dem , rkr., auch dann, wenn für den privaten Haushalt zusätzlich Strom von einem Energieversorger bezogen wird.