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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 1

Fall Michael Saftig – Aufgabe aus der Erbschaftsteuer

Einheitswert eines gemischtgenutzten Grundstücks in den neuen Bundesländern, Bedarfsbewertung eines Grundstücks nach § 146 BewG

von Thomas Rudolph, Steueramtmann, Dresden

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I. Sachverhalt

Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Der verheiratete Landwirt Michael Saftig (M) betreibt seit vielen Jahren in Maxen einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Kirschanbau. Die Kirschen verkauft er unbearbeitet weiter.

Zum nutzt M insgesamt eine landwirtschaftliche (Acker- und Grünlandfläche) von 6,12 ha. Der zu seinem Wohnhaus gehörende Grund und Boden - Am Steinhügel 22 - (0,06 ha) ist in der landwirtschaftlichen Fläche nicht erfasst, obwohl er räumlich an die landwirtschaftliche Nutzfläche angrenzt. Weiterhin ist in der landwirtschaftlichen Nutzfläche die Kirschbaumplantage mit einer Fläche von 920,4 Ar noch nicht enthalten. Die für den Kirschanbau benötigten Geräte (z. B. Kirschpflückgeräte, Leitern, Obstpaletten etc.) werden in kleinen Holzhütten untergebracht, die sich neben ( keine bauliche Verbindung) dem Wohnhaus befinden.

Neben diesen in Maxen liegenden Flächen gehört M noch eine Baumschule im Nachbarort Hausdorf. Auf einer Freifläche von 65 Ar werden vor allem Rhododendren und Azaleen angezüchtet. Davon entfallen 3,7 Ar auf Ausstellungsflächen. Für die B...