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BFH 18.01.2007 IV R 53/05, NWB 12/2007 S. 91

Abgabenordnung | Zeitliche Geltung der Empfangsvollmacht

Wie der NWB BAAAC-39855 entschieden hat, wirkt die Bestellung eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten i. S. des § 183 Abs. 1 Satz 1 AO durch die Feststellungsbeteiligten regelmäßig auch für künftige Bescheide in Feststellungsverfahren, und zwar auch soweit diese zurückliegende Feststellungszeiträume betreffen.