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NWB direkt Nr. 12 vom Seite 10

Aufwendungen für Fachkongress als Werbungskosten

Umfang und Nachweis der fachlichen Veranstaltungen

Karin Campen

Bei Seminaren, Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen an touristisch interessanten Orten wird sehr schnell die Frage der beruflichen Veranlassung der hierfür getätigten Aufwendungen und die Abgrenzung zum privaten Lebensbereich geprüft. Der BFH hat sich in einer aktuellen Entscheidung unter anderem zu dem notwendigen Zeitaufwand für die fachlichen Aspekte und den Anforderungen an den Nachweis der Teilnahme geäußert und die erstinstanzliche Entscheidung des Finanzgerichts bestätigt.

Die besuchten Fachveranstaltungen im Streitfall

Der Kläger, ein Facharzt für Anästhesie, war in den Jahren 1998 und 1999 als Oberarzt in der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin einer Klinik nichtselbständig tätig. Vom 31. 1. bis  sowie vom 30. 1. bis  nahm er jeweils in Österreich in St. Anton am Arlberg an einem „Internationalen Symposium für Anästhesie, Notfall-, Schmerz- und Intensivbehandlungsprobleme”, vom 18. bis  an dem im österreichischen Mayrhofen veranstalteten „5. Repetitorium Anästesilogucum” teil. Während das Symposium auch Ärzten im Praktikum und Pflegepersonal offenstand, richtete sich das Repetitorium ausschließlich an Fachärzte.

Auf den Sym...