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StuB 6/2007 S. 244

Erstattung von Beiträgen

Werden trotz fehlender Sozialversicherungspflicht Beiträge für einen Gesellschafter-Geschäftsführer zur Arbeitslosenversicherung abgeführt, entsteht der Anspruch auf Rückzahlung erst im Zeitpunkt des Bekanntwerdens der fehlenden Versicherungspflicht. Dies ist für die Verjährung der Rückzahlungsansprüche von Bedeutung. Sie beginnt erst zu dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die zuständige Einzugsstelle mitteilt, dass eine Beitragspflicht für den entsprechenden Zeitraum nicht bestand ().