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BFH  - VI R 73/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5, EStG § 9 Abs 5, EStG § 3 Nr 13 S 2, EStR R 39 Abs 1 S 3, BRKG § 12 Abs 1 Nr 2, TGV § 3 Abs 3 S 3

Rechtsfrage

Ermittlung des abziehbaren Mehraufwands für Verpflegung bei Teilnahme eines Zeitsoldaten an auswärtigen Lehrgängen für die ersten 14 Tage des jeweiligen Lehrgangs, wenn der Arbeitgeber für diesen Zeitraum Tagegeld/Trennungsreisegeld sowie ab dem 15. Tag Trennungstagegeld gewährt und der Soldat an der Gemeinschaftsverpflegung teilnimmt, für die er einen Eigenanteil in Höhe von 5,85 DM pro Tag zu zahlen hat. Ist der Werbungskostenabzug auch zuzulassen, wenn die Beträge nicht dem Soldaten ausgezahlt, sonder in entsprechender Anwendung des § 12 Abs. 1 BRKG wegen der Teilnahme an einer teilentgeltlichen Gemeinschaftsverpflegung einbehalten worden sind und ist dabei entscheidend, ob es sich bei dem Einbehalt um eine Kürzung des steuerfrei gewährten Tagegeldes oder um ein vom Arbeitnehmer zu erbringendes Entgelt für die Mahlzeiten handelt?

Kürzung; Reisekosten; Trennungsgeld; Verpflegungsmehraufwand; Zuzahlung

Fundstelle(n):
WAAAC-40479

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