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FG München 30.11.2006 4 V 4323/06, NWB direkt 14/2007 S. 11

Geltendmachung verjährter Pflichtteilsansprüche gegenüber sich selbst

Ein Abzug verjährter Pflichtteilsansprüche (aus dem früheren Erbfall nach der Mutter) gegenüber sich selbst als Alleinerbin des nun verstorbenen Vaters ist trotz § 10 Abs. 3 ErbStG nicht nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG möglich.