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FG Köln Urteil v. - 10 K 4902/04 EFG 2007 S. 752 Nr. 10

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 2, EStG § 9 Abs 1

Ermittlung der Einkünfte

Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten

Leitsatz

Lädt ein leitender Angestellter, dessen Gehalt zu 40% vom Erfolg seiner Mitarbeiter abhängt, diese zu einer Feier ein, so sind die Aufwendungen Werbungskosten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 1281 Nr. 23
DStRE 2007 S. 1009 Nr. 16
DStZ 2007 S. 263 Nr. 9
EFG 2007 S. 752 Nr. 10
INF 2007 S. 366 Nr. 10
KÖSDI 2007 S. 15578 Nr. 6
StBW 2007 S. 1 Nr. 6
NAAAC-41415

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